Kündigung alter Mehrjahresverträge bald möglich
Die VVG-Reform (Reform des Versicherungsvertragsgesetztes) wird in ein paar Wochen ihre volle Auswirkung zeigen.
Ab dem Jahreswechsel (01.01.09) können auch alle mehrjährigen Versicherungsverträge, die vor dem 01.01.08 geschlossen wurden, drei Jahre nach Abschluss gekündigt werden, egal ob die Vertragslaufzeit fünf oder gar zehn Jahre beträgt.
Die Kündigung kann ab dem 01.01.09 dem Versicherer zugängig gemacht werden. Der Kündigungseingang muss spätestens drei Monate vor der Hauptfälligkeit liegen.
Alte Mehrjahresverträge mit einer Hauptfälligkeit im ersten Quartal des Jahres 2009, können allerdings noch nicht im Jahr 2009 gekündigt werden, da die drei monatige Kündigungsfrist nicht eingehalten werden kann.
Ab dem Jahreswechsel (01.01.09) können auch alle mehrjährigen Versicherungsverträge, die vor dem 01.01.08 geschlossen wurden, drei Jahre nach Abschluss gekündigt werden, egal ob die Vertragslaufzeit fünf oder gar zehn Jahre beträgt.
Die Kündigung kann ab dem 01.01.09 dem Versicherer zugängig gemacht werden. Der Kündigungseingang muss spätestens drei Monate vor der Hauptfälligkeit liegen.
Alte Mehrjahresverträge mit einer Hauptfälligkeit im ersten Quartal des Jahres 2009, können allerdings noch nicht im Jahr 2009 gekündigt werden, da die drei monatige Kündigungsfrist nicht eingehalten werden kann.
Horse-Life - 25. Nov, 16:22