Katzenversicherung

Dienstag, 25. November 2008

Kündigung alter Mehrjahresverträge bald möglich

Die VVG-Reform (Reform des Versicherungsvertragsgesetztes) wird in ein paar Wochen ihre volle Auswirkung zeigen.
Ab dem Jahreswechsel (01.01.09) können auch alle mehrjährigen Versicherungsverträge, die vor dem 01.01.08 geschlossen wurden, drei Jahre nach Abschluss gekündigt werden, egal ob die Vertragslaufzeit fünf oder gar zehn Jahre beträgt.

Die Kündigung kann ab dem 01.01.09 dem Versicherer zugängig gemacht werden. Der Kündigungseingang muss spätestens drei Monate vor der Hauptfälligkeit liegen.

Alte Mehrjahresverträge mit einer Hauptfälligkeit im ersten Quartal des Jahres 2009, können allerdings noch nicht im Jahr 2009 gekündigt werden, da die drei monatige Kündigungsfrist nicht eingehalten werden kann.

Montag, 17. November 2008

Katzenkrankenversicherung

Die Uelzener Versicherung hat ein neues Produkt entwickelt, die Katzenkrankenversicherung.

Eine interessante Neuerung für den Katzenhalter, den ein Unfall oder eine Krankheit kommt unverhofft und bringt immer eine finanzielle Belastung mit sich.

Mit einer Katzenkrankenversicherung kann man sich gegen die finanziellen Folgen absichern und seiner Katze jede Operation und Behandlung ermöglichen.

Das übernimmt die Katzenkrankenversicherung mit 100% Kostenerstattung nach der Gebührenordnung für Tierärzte (Fassung vom 08.07.2008):
- ambulante und stationäre Kosten
- Kosten für Operationen
- Kosten für Medikamente- und Verbandsmittel
- Kosten für Labor und Röntgenuntersuchungen
- Impfkosten und Parasitenmittel bis € 40,-/Jahr

Es gibt keine Altersbeschränkung. Die Aufnahme ist ab dem dritten Lebensmonat möglich.

Wesentliche Punkte der Katzenkrankenversicherung:
• Freie Tierarzt- oder Klinikwahl
• Keine Höchstleistungsgrenze der Erstattungen (außer bei Impfkosten und Parasitenmitteln)
• Auslandsreisen bzw. Auslandsaufenthalte bis zu sechs Monaten sind mitversichert
• Die Wartezeit beträgt 30 Tage (für Impfungen besteht keine Wartezeit)
• Beitragsnachlass ab der zweiten versicherten Katze von 10% je Tier
• Garantie: Wenn man sich von der Katze trennen muss, wird der Vertrag sofort aufgehoben
und eventuell zuviel gezahlte Beiträge werden an Sie erstattet.

Bereits zu einem günstigen Monatsbeitrag als Katzenhalter perfekt abgesichert!

Überzeugen Sie sich...

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