Pferdeversicherungen

Freitag, 21. November 2008

Versicherungsauswahl - Die Qual der Wahl

Es ist wahrhaftig nicht leicht, die richtige Versicherung auszuwählen.
Unglaublich viele Versicherungen ringen um Kunden. Die Angebote sind oft wenig transparent.
Der Ruf des Versicherungskaufmanns ist nicht gerade gut. Somit ist die Person, die nach der "richtigen Versicherung" sucht, oftmals verunsichert.
Wichtig ist nicht allein der Beitrag; die perfekte Absicherung sollte im Vordergrund stehen. Hierbei ist ein kompetenter Ansprechpartner, der Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite steht, sehr wichtig.

Unser Ziel ist es, Sie durch unsere Aufstellung der Versicherungsangebote umfassend zu informieren und Ihnen mehr Einblick zu gewähren, denn schließlich beschäftigen Sie sich als Kunde nicht jeden Tag mit dem Versicherungsvergleich.
Die Entscheidung für oder gegen die einzelnen Versicherungsangebote können wir Ihnen nicht abnehmen, die Qual der Wahl bleibt; jedoch können Sie gut informiert entscheiden, ob Sie bereits richtig versichert sind, ob der Versicherungsbeitrag in einem guten Verhältnis zur gebotenen Leistung steht, oder ob Sie einen Versicherungswechsel vornehmen sollten.
Auch als Neukunde tut man gut daran, die Versicherungsangebote der Pferdeversicherung genau unter die Lupe zu nehmen, bevor die Entscheidung getroffen wird.

Lassen Sie sich gut beraten, denn guter Service ist für Sie auch im Schadensfall sehr wichtig!

Montag, 17. November 2008

Versicherungsvertragsgesetz 2008 (VVG 2008) - Kündbarkeit von Verträgen

Mit der VVG Reform wurden Vertragslaufzeiten von Versicherungsverträgen folgendermaßen geändert:
Neuverträge:
Versicherungsverträge, die ab dem 01.01.08 geschlossen wurden, haben eine maximale Vertragsbindung von drei Jahren.
Diese Regelung ist absolut unabhängig davon, ob die Vertragslaufzeit möglicherweise fünf oder zehn Jahre beträgt, die Bindung an den Vertrag beträgt definitiv drei Jahre.
Für den Tierhalter bedeutet das, er kann beispielsweise problemlos eine Pferde-OP-Versicherung oder Pferdekrankenversicherung bei der Uelzener mit einem 10-Jahres-Vertrag abschließen und hier in den Genuss der damit gekoppelten Prämienvergünstigung kommen, denn er kann nach drei Jahren kündigen.
Altverträge:
Versicherungsverträge, die vor dem 01.01.08 abgeschlossen wurden, werden als Altverträge bezeichnet. Altverträge sind derzeit noch mit einer Bindefrist von maximal 5 Jahren gekoppelt.
Das ändert sich 01.01.09, dann werden auch diese Altverträge drei Jahre nach dem Abschluss kündbar sein.
Zur Überprüfung sollte der Versicherungsnehmer auf seiner Police also nachsehen, wann der Vertrag abgeschlossen wurde.
Drei Jahre danach kann der Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfreist gekündigt werden und das unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit.

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