Pferde-Haftpflicht

Mittwoch, 30. Dezember 2009

Pferdehaftpflicht - Sind bei Ihrer Pferdehaftpflicht Mietsachschäden und Forderungsausfall versichert?

Es gibt viele Anbieter, die eine Pferdehaftpflicht in ihrem Angebot haben.
Die ausschlaggebenden Details sind für den Pferdehalter oft schwer zu erkennen und ein tatsächlicher Vergleich ist nicht einfach.

Bei der Suche nach einer guten Pferdehaftpflicht sollten Sie nicht allein die Prämien der verschiedenen Anbieter vergleichen. Eine sehr geringe Prämie bringt oft versteckte Mängel mit sich - auf der anderen Seite ist eine hohe Prämie leider auch kein Garant für einen optimalen Deckungsschutz.

Achten Sie auf eine ausreichende Deckungssumme (Stiftung Warentest empfiehlt hier 3 Mio. Euro), aber lassen Sie sich auch nicht von exorbitant hohen Deckungssummen über Schwachpunkte bei der Leistung hinwegtäuschen.
Die wichtigsten Prüfsteine - bei der Suche nach der besten Pferde-Haftpflicht - sind die mitversicherten Risiken!
Gerade die Details bei diesen Risiken sind es, die im Schadensfall für Sie von hoher Bedeutung sein können! Um einen wirklichen Vergleich der Pferdehaftpflicht zu erhalten, sollten Sie auf eine explizite Auflistung dieser Risiken bestehen.

Achten Sie auch auf folgende Leistungsmerkmale:

- Mietsachschäden:
Mietsachschäden sollten ohne Selbstbeteiligung (!) und mit einer Deckungssumme von € 100.000,- mitversichert sein.
Verursacht Ihr Pferd an gemieteten oder geliehenen (!) Sachen (wie beispielsweise einem Pferdeanhänger, einem Pferdetransporter, einer Kutsche, an von Ihnen angemieteten Stallungen, Reithallen, Weiden, Offenställen, Koppeln etc.) einen Schaden, so ist dieser Schaden bis zu einer Summe von € 100.000,-(!) abgedeckt.
Gerade in diesem Bereich entstehen schnell Kleinschäden: Reißt Ihr Pferd beispielsweise die in der angemieteten Box befindliche Tränke ab, wäre eine vorhandene SB absolut unglücklich, denn die Höhe der Selbstbeteiligung würde für Sie bei Kleinschäden nahezu immer zur Folge haben, dass Sie diese Schäden selbst begleichen müssen.
Weiterhin können Mietsachschäden, die auch geliehene Sachen beinhalten (!), für Sie von größter Bedeutung sein. Möglicherweise müssen auch Sie sich z.B. einmal einen Pferdeanhänger leihen um Ihr Pferd bei einer Kolik schnell in die nächste Klinik bringen zu können. Wirft sich das Pferd in einem solchen Fall dann - vor Schmerzen - auf dem geliehenen Anhänger hin, entsteht schnell ein Schaden. Dieser Schaden wird dann von dieser Pferdehaftpflicht in vollem Umfang übernommen!

- Forderungsausfall:
Der Forderungsausfall ist ein extrem wichtiger Punkt, auf den Sie bei Ihrem Vergleich der verschiedenen Anbieter einer Pferdehaftpflicht unbedingt achten sollten.
Sollte der Schädiger bei einem Schaden an dem von Ihnen versicherten Pferd nicht in der Lage sein, dieses Schaden zu bezahlen - weil er keine entsprechende Haftpflichtversicherung und auch kein entsprechendes Privatvermögen hat - übernimmt hier der Versicherer Ihrer eigenen Pferdehaftpflichtversicherung den entstandenen Schaden.
Ist ein Forderungsausfall nicht explizit mitversichert, gehen Sie als Geschädigter leider leer aus. Dieser Schutz ist somit für Sie als Pferdehalter von existenzieller Bedeutung und sollte bei einer Pferdehaftpflicht auf keinen Fall fehlen!

Überprüfen Sie Ihre bestehende Pferdehaftpflicht und vergleichen Sie genau - oftmals können Sie mehr Leistung bei günstigeren Prämien erhalten.
Entscheiden Sie sich zu einer Pferdehaftpflicht mit Top-Deckung!

Montag, 17. November 2008

Versicherte Risiken der Pferdehaftpflicht - Hierauf sollten Sie achten!

Nicht die günstige Prämie allein macht die Pferdehaftpflichtversicherung attraktiv. Ein ganz wesentlicher Punkt ist neben der ausreichenden Deckungssumme auch die Betrachtung der versicherten Risiken.
Achten Sie bei der Suche nach einer Pferdehaftpflichtversicherung auf das Kleingedruckte, denn die Leistungen sind es, die eine gute Haftpflicht für Pferde ausmachen!
Für jeden einleuchtend und selbstverständlich sind folgende Risiken, die die gute Haftpflicht beinhalten sollte: Turnierrisiko, Fremdreiterrisiko, Reitbeteiligungsrisiko, Flurschäden, ungewollter Deckakt, Auslandsdeckung, Weiderisiko, Tierhüterrisiko, Verwandtenklausel und dergleichen…
Was aber sollte eine gute Pferdehaftpflicht noch absichern?
Mietsachschäden:
Mietsachschäden sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen, wie z.B. die durch das versicherte Pferd verursachten Schäden an Stallungen, Reithallen, Pferdeanhängern, Koppeln, Offenställen, Pferdetransportern und Kutschen, die nach den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen nicht versichert sind.
Nicht viele Versicherer haben diese Schäden in den Versicherungsumfang eingeschlossen.
Achten Sie beim Vertragsabschluss darauf, denn nicht jeder hat eigene Stallungen und Weiden, sondern ist Einsteller. Weiterhin kann man nie ausschließen, dass man sich im Notfall nicht doch einmal schnell einen Pferdeanhänger leihen muss.
Forderungsausfall:
Der Forderungsausfall deckt den eigenen Schaden, wenn der Verursacher nicht versichert ist. Wenn Ihr Pferd also beispielsweise auf der Stallgasse von einem anderen Pferd geschlagen wird und hohe Tierarztrechnungen verursacht werden, sollte man meinen, die Pferdehaftpflichtversicherung des anderen Pferdebesitzers würde diese übernehmen. Hat dieser aber keine, haftet dieser mit seinem Privatvermögen. Doch was ist, wenn bei ihm nichts zu holen ist? In solchen Fällen würden Sie die Tierarztrechnungen selbst bezahlen müssen. Der „Forderungsausfall“ schützt Sie davor und begleicht die Rechnungen. Sie sind also auf jedem Fall auf der sicheren Seite!

Daher prüfen Sie bei der Suche nach einer Pferdehaftpflicht genau, ob Mietsachschäden und Forderungsausfall im Versicherungsumfang enthalten sind.

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