Pferdehaftpflichtversicherung

Montag, 17. November 2008

Unterschied Fremdreiterrisiko und Reitbeteiligungsrisiko

Oftmals werden wir vor Abschluss des Versicherungsvertrages zur Pferdehaftpflichtversicherung gefragt, wo der Unterschied zwischen dem sogenannten "Fremdreiterrisiko" und dem "Reitbeteiligungsrisiko" liegt; darüber hinaus noch, ob durch das "Reitbeteiligungsrisiko" auch eine Unfalldeckung für die Reitbeteiligung greift.

Hier nun die Erläuterung:

Fremdreiter (Gastreiter) ist, wer unregelmäßig und ohne Gegenleistung auf Ihrem Pferd reitet. Als Pferdehalter sind Sie auch dann durch Ihre Pferdehaftpflichtversicherung abgesichert, wenn ein Fremdreiter bzw. Gastreiter sich beim Reiten oder beim Umgang mit Ihrem Pferd verletzt und Ansprüche gegen Sie als Pferdehalter stellt. Darüber hinaus ist selbstverständlich auch das Risiko versichert, wenn Ihr Pferd mit diesem Fremdreiter einem Dritten einen Schaden zufügt.

Reitbeteiligung ist, wer laut Vereinbarung mit dem Pferdehalter regelmäßig bei der Versorgung und Pflege eines Pferdes hilft und das Tier nutzt und möglicherweise ein Entgelt zahlt.
In der angebotenen Pferdehaftpflichtversicherung sind die gesetzlichen Ansprüche der Reitbeteiligung mitversichert, ohne dass die Reitbeteiligung namentlich genannt werden muss. Somit ist man als Pferdehalter auf der sicheren Seite, denn die Reitbeteiligung kann, über die gesetzlichen Ansprüche hinaus, keine Forderung an den Pferdebesitzer durchsetzen. Die Reitbeteiligung ist dem Versicherungsnehmer rechtlich gleichgestellt, hat also gleiche Rechten und Pflichten. Daher besteht für die Reitbeteiligung kaum eine Möglichkeit Ansprüche an die Pferdehaftpflichtversicherung zu stellen, wenn sie verletzt wird oder das Pferd Gegenstände beschädigt, die sich in ihrem Besitz befinden. Stürzt also die Reitbeteiligung vom Pferd wird der ihr entstandene Schaden und die damit verbundene Forderung der Krankenkasse oftmals nicht ersetzt, da möglicherweise gesetzlich keine Ansprüche bestehen.
Eine preiswerte Möglichkeit auch Unfallschäden der Reitbeteiligung "auf jeden Fall" abzusichern bietet der Abschluss der Reiter-Unfallversicherung für "alle Reiter eines Pferdes". Somit ist nicht nur der Pferdebesitzer bei Unfällen geschützt, sondern auch die Reitbeteiligung und Ärger wird vermieden. Die Reiterunfallversicherung kann mit allen bestehenden Pferdehaftpflichtverträgen gekoppelt werden, denn sie ist eine Einzelversicherung.
Eine andere Möglichkeit der perfekten Absicherung der Reitbeteiligung bietet der Abschluss einer Schulpferdehaftpflicht, denn diese übernimmt auch Unfallschäden. Die Schulpferdehaftpflichtversicherung kostet nur wenig mehr als die private Haftpflichtversicherung und die private Pferdehaftpflicht wird im Gegenzug nicht mehr benötigt.

Fazit:
Gerade wenn man fremden Personen den Umgang mit seinem Pferd erlaubt, sollte man genau prüfen welche Versicherung den notwendigen und gewünschten Deckungsumfang bietet.

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