Sonntag, 3. Januar 2010

Pferdeanhänger - Wass passiert wenn es mit einem geliehenen oder gemieteten Anhänger zu einem Unfall kommt? Wer übernimmt Schäden am gemieteten oder geliehenen Pferdeanhänger die durch das Pferd verursacht werden?

Bis September 2002 wurde der Pferdeanhänger in der Regel nicht gesondert haftpflichtversichert.
Bis zu diesem Zeitpunkt war der Pferdeanhänger über das Zugfahrzeug versichert.
Bei einer Schadensverursachung durch den Pferdeanhänger trat die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges für den Schaden ein.
Durch diese gesetzliche Regelung ergaben sich Probleme, da sich oftmals Unfälle von Zugfahrzeugen mit Anhängern ereigneten, bei denen die Geschädigten nur das Kennzeichen des Pferdeanhängers registrieren konnten.
Das Kennzeichen des Pferdeanhängers unterschied sich jedoch von dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges. Trat nun der Geschädigte an den Halter des Pferdeanhängers heran, so berief sich dieser darauf, dass er laut Gesetzgebung weder zu einer Auskunft noch zu einer Identifikation des Zugfahrzeuges verpflichtet sei.
Um diese Komplikation zu vermeiden änderte und ergänzte der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.08.2002 § 7 des Straßenverkehrsgesetzes:

"Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzen den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

Seit diesem Zeitpunkt haftet bei einem Unfall nicht nur allein der Halter des Zugfahrzeuges sondern auch der Halter des Pferdeanhängers.
Ebenfalls bedeutsam ist, dass die §§ 7 ff. des Straßenverkehrsgesetzes nicht auf den Straßenverkehr beschränkt sind, sondern für jedes Schadensereignis gelten, das ursächlich mit dem Kraftfahrzeugbetrieb zusammenhängt; sie gelten somit auch wenn sich ein Unfall auf einem "nicht öffentlichen Weg" ereignet.

Diese Gesetzesänderung bleibt ohne Folgen, wenn der Halter des Zugfahrzeuges seinen eigenen Pferdeanhänger benutzt.
Probleme ergeben sich aber schnell bei Verleih oder Vermietung des Pferdeanhängers.
Es haften zum heutigen Zeitpunkt bei einem Unfall der Halter des Pferdeanhängers und der Halter des Zugfahrzeuges gesamtschuldnerisch.
Ereignet sich ein Unfall und der Geschädigte notiert sich nur das Kennzeichen des Anhängers, so ist der Halter des Pferdeanhängers (bzw. dessen Versicherer) bei einem entsprechendem Hergang zur Begleichung des Schadens verpflichtet.
Der Halter des Pferdeanhängers hat zwar ein Rückgriffsrecht gegen den Halter und Fahrer des Zugfahrzeuges, wenn der Schaden ausschließlich durch die Fahrweise oder einem Schaden an dem Zugfahrzeug verursacht worden ist, aber die Durchsetzung dieses Anspruches und das Risiko diese Schadensersatzforderung zu realisieren trägt der Halter des Pferdeanhängers (bzw. dessen Versicherung).

Jedem, der in Betracht zieht seinen Pferdeanhänger einer anderen Person zur Verfügung zu stellen - ob gemietet oder geliehen, ist somit zu raten, schriftlich festzuhalten, an wen er den Pferdeanhänger wann verliehen hat.
Weiterhin sollte dringend eine Pferdeanhängerversicherung abgeschlossen werden!
Die Pferdeanhängerversicherung tritt ein, wenn der Pferdeanhänger, egal mit welchem Zugfahrzeug, einen Schaden verursacht hat.

>>> Pferdeanhängerversicherung

Entstehen durch das Pferd verursachte Schäden am geliehenen Pferdeanhänger, ist Ärger oft vorprogrammiert...
Die meisten Pferdehaftpflichtversicherungen treten für durch das Pferd verursachte Schäden an einem geliehenen Pferdeanhänger nicht ein - die Versicherungsbedingungen geben dann Aufschluss darüber, dass kein Ersatz bei Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen übernommen werden.
Bei solchen Pferdehaftpflichtversicherungen muss der Pferdehalter persönlich für alle Schäden aufkommen, die sein Pferd an dem geliehenen oder gemieteten Anhänger verursacht hat, es sei denn, er hat eine gute Pferdehaftpflichtversicherung abgeschlossen, die auch so genannte Mietsachschäden ohne Selbstbeteiligung beinhaltet.
Achten Sie hierbei auf eine hohe Deckungsumme für Mietsachschäden (€ 100.000,-) und darauf, dass der Versicherer auch Schäden an geliehenen Sachen übernimmt, wie eben dem Pferdeanhänger.

>>> Pferdehaftpflicht

Fragen Sie also nach ob eine entsprechenden Pferdehaftpflichtversicherung besteht bevor Sie Ihren Pferdeanhänger verleihen!

Wenn Sie selbst einmal einen Anhänger leihen, sollten auch Sie im Vorfeld den optimalen Deckungsschutz eines solchen Pferdehaftpflichtversicherung genießen.

Mittwoch, 30. Dezember 2009

Pferdehaftpflicht - Sind bei Ihrer Pferdehaftpflicht Mietsachschäden und Forderungsausfall versichert?

Es gibt viele Anbieter, die eine Pferdehaftpflicht in ihrem Angebot haben.
Die ausschlaggebenden Details sind für den Pferdehalter oft schwer zu erkennen und ein tatsächlicher Vergleich ist nicht einfach.

Bei der Suche nach einer guten Pferdehaftpflicht sollten Sie nicht allein die Prämien der verschiedenen Anbieter vergleichen. Eine sehr geringe Prämie bringt oft versteckte Mängel mit sich - auf der anderen Seite ist eine hohe Prämie leider auch kein Garant für einen optimalen Deckungsschutz.

Achten Sie auf eine ausreichende Deckungssumme (Stiftung Warentest empfiehlt hier 3 Mio. Euro), aber lassen Sie sich auch nicht von exorbitant hohen Deckungssummen über Schwachpunkte bei der Leistung hinwegtäuschen.
Die wichtigsten Prüfsteine - bei der Suche nach der besten Pferde-Haftpflicht - sind die mitversicherten Risiken!
Gerade die Details bei diesen Risiken sind es, die im Schadensfall für Sie von hoher Bedeutung sein können! Um einen wirklichen Vergleich der Pferdehaftpflicht zu erhalten, sollten Sie auf eine explizite Auflistung dieser Risiken bestehen.

Achten Sie auch auf folgende Leistungsmerkmale:

- Mietsachschäden:
Mietsachschäden sollten ohne Selbstbeteiligung (!) und mit einer Deckungssumme von € 100.000,- mitversichert sein.
Verursacht Ihr Pferd an gemieteten oder geliehenen (!) Sachen (wie beispielsweise einem Pferdeanhänger, einem Pferdetransporter, einer Kutsche, an von Ihnen angemieteten Stallungen, Reithallen, Weiden, Offenställen, Koppeln etc.) einen Schaden, so ist dieser Schaden bis zu einer Summe von € 100.000,-(!) abgedeckt.
Gerade in diesem Bereich entstehen schnell Kleinschäden: Reißt Ihr Pferd beispielsweise die in der angemieteten Box befindliche Tränke ab, wäre eine vorhandene SB absolut unglücklich, denn die Höhe der Selbstbeteiligung würde für Sie bei Kleinschäden nahezu immer zur Folge haben, dass Sie diese Schäden selbst begleichen müssen.
Weiterhin können Mietsachschäden, die auch geliehene Sachen beinhalten (!), für Sie von größter Bedeutung sein. Möglicherweise müssen auch Sie sich z.B. einmal einen Pferdeanhänger leihen um Ihr Pferd bei einer Kolik schnell in die nächste Klinik bringen zu können. Wirft sich das Pferd in einem solchen Fall dann - vor Schmerzen - auf dem geliehenen Anhänger hin, entsteht schnell ein Schaden. Dieser Schaden wird dann von dieser Pferdehaftpflicht in vollem Umfang übernommen!

- Forderungsausfall:
Der Forderungsausfall ist ein extrem wichtiger Punkt, auf den Sie bei Ihrem Vergleich der verschiedenen Anbieter einer Pferdehaftpflicht unbedingt achten sollten.
Sollte der Schädiger bei einem Schaden an dem von Ihnen versicherten Pferd nicht in der Lage sein, dieses Schaden zu bezahlen - weil er keine entsprechende Haftpflichtversicherung und auch kein entsprechendes Privatvermögen hat - übernimmt hier der Versicherer Ihrer eigenen Pferdehaftpflichtversicherung den entstandenen Schaden.
Ist ein Forderungsausfall nicht explizit mitversichert, gehen Sie als Geschädigter leider leer aus. Dieser Schutz ist somit für Sie als Pferdehalter von existenzieller Bedeutung und sollte bei einer Pferdehaftpflicht auf keinen Fall fehlen!

Überprüfen Sie Ihre bestehende Pferdehaftpflicht und vergleichen Sie genau - oftmals können Sie mehr Leistung bei günstigeren Prämien erhalten.
Entscheiden Sie sich zu einer Pferdehaftpflicht mit Top-Deckung!

Freitag, 20. Februar 2009

Tierhüterrisiko in der Pferdehaftpflichtversicherung

Nicht immer befindet sich ein Tier in der Hand des Eigentümers.
Das Pferd wird beispielsweise in Beritt gegeben, vorübergehend einem anderen Reiter überlassen oder einem Bekannten zur Pflege anertraut.
„Tierhüter ist derjenige, dem durch den Pferdehalter die selbstständige Gewalt und Aufsicht über das Tier übertragen worden ist.“
Dies ist also nicht allein der gewerblich tätige Reitstallbetreiber, dem die eingestellten Pensionspferde anvertraut worden sind; es kann sich hierbei durchaus auch um andere Personen handeln.
Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen Halter und Aufseher/Hüter, die keiner Form bedarf, also nicht schriftlich abgefasst sein muss. Die Vertragspartner müssen sich allerdings darüber einig sein, dass der Tierhüter die Verantwortung für das Tier tragen soll.

Das Tierhüterrisiko ist bei jeder Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert, meint: Durch die Pferdehaftpflichtversicherung werden leider oftmals nur Schäden übernommen, die Dritten durch das Tier zugefügt worden sind, nicht zwingend und automatisch dagegen die Schäden an dem Tierhüter selbst. Ausgeschlossen sind somit leider oftmals auch Personen, die etwa die zeitweise Pflege und/oder das „Hüten“ des Tieres übernommen haben.
Bei dem Punkt: „Haftpflichtansprüche des Tierhüters, wenn dieser selbst durch das zu beaufsichtigende Pferd einen Schaden erleidet“ gilt es daher aufzupassen, denn dort unterscheiden sich die Versicherer in ihrem Deckungsumfang.

Es ist oftmals nicht bekannt, dass der Tierhüter bzw. dessen Krankenkasse Schadenersatz vom Pferdehalter verlangen kann, wenn das Pferd dem Tierhüter selbst einen Schaden zugefügt hat.

Vor eben diesen Ansprüchen kann und sollte sich der Pferdehalter mit einem entsprechenden Deckungseinschluss in der Pferdehaftpflichtversicherung schützen (der nächste Urlaub oder eine Krankheit kommt bestimmt und man vertraut, damit verbunden, sein Pferd auch oft einer fremden Person an).

Bei der Auswahl des Versicherungsschutzes zur Pferdehaftpflichtversicherung sollte man also darauf achten, dass neben dem normalen Tierhüterrisiko auch die Schäden an eben diesem Tierhüter abgesichert sind, den dieser durch das zu beaufsichtigende Pferd erleiden kann.

Es gilt somit den eventuell schon bestehenden Versicherungsvertrag dahingehend zu prüfen, dieses Risiko gegebenenfalls einschließen zu lassen, oder – und das macht es einfacher- sich gleich einen Versicherer zu suchen, der ohne „wenn und aber“ dieses als mitversichertes Risiko klar ausdrückt.

Donnerstag, 12. Februar 2009

Vermögensschäden in der Pferdehaftpflichtversicherung

Der Vermögensschaden in seiner allgemeinen Definition:
Als Vermögensschaden bezeichnet man die Herbeiführung eines geldwerten Nachteils einer Person oder einer Personenmehrheit.
Der typische Vermögensschaden ist die durch Betrugshandlungen oder andere Eigentumsdelikte entstandene Vermögensminderung.
Ein Vermögensschaden kann auch bewirkt werden durch Vereitelung oder Minderung von Wertschöpfung oder Zugewinn (Beispiele hierfür: Produktionsausfälle, Betriebsstörungen, Urheberrechtsverletzungen, Verwertung geistigen Diebstahls, Imitation von Markenware etc.).
Ein Vermögensschaden, sofern ein Sach- oder Personenschaden nicht vorausging (reiner Vermögensschaden) ist nicht Bestandteil üblicher Privathaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherungen. Hierzu ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung notwendig.
In der Kriminologie ist der Vermögensschaden Folge eines Vermögensdeliktes.

Der „reine Vermögensschaden“ in seiner allgemeinen Definition:
Hiermit wird im Schadenersatzrecht ein Schaden bezeichnet, der ohne Eingriff eines absolut geschützten Rechtsgutes (Leben, Eigentum, körperliche Integrität etc.) des Geschädigten erfolgt ist.
Ein Schaden dieser Art kann sich z.B. in Fehlinvestitionen, Umsatzeinbußen o. Ä. niederschlagen.
Der „reine Vermögensschaden“ wird grundsätzlich nur bei vertraglicher Haftung ersetzt, andernfalls bestünde die Gefahr der Haftungsausuferung. Ebenfalls in Betracht kommt der Schadensersatz für Vermögensschäden bei einem gesetzlichen Schutzverhältnis (Eltern, Betreuer, Vormund etc.)
Fallbeispiel:
Bei einem durch Herrn X verursachten Verkehrsunfall wird Herr Y verletzt und Herr Z muss im Stau warten.
Sowohl Herrn Y (durch den Transport ins Krankenhaus) als auch Herrn Z (durch die Wartezeit im Stau) entgeht ein lukrativer Vertragsabschluss.
In diesem Fall erhält nur Herr Y, der an der Gesundheit als einem absoluten Recht geschädigt wurde, den entgangenen Gewinn ersetzt. Dieser bedeutet für ihn zwar einen Vermögensschaden, aber gemäß der obigen Definition keinen „reinen Vermögensschaden“. Herr Z hingegen geht leider leer aus, da weder seine(!) absolut geschützten Rechte verletzt wurden noch ein Vertragsverhältnis zu Herrn X bestand.

Der Vermögensschaden in der Pferdehaftpflichtversicherung:
Die ausgewiesenen Deckungssummen der Pferdehaftpflichtversicherung für Vermögensschäden erscheinen dem Betrachter, im Vergleich zu den Deckungssummen der Personen- und Sachschäden, manchmal recht
gering.
Der Grund für diese oftmals abgeschwächte Summe liegt in der Natur der Sache.
Ein Pferd ist nahezu unmöglich fähig einen Vermögensschaden auszulösen, dem nicht ein Personen- bzw. Sachschaden voranging.
Konstruieren wir aber einmal ein Beispiel:
Sie bestellen einen Tierarzt zu Ihrem Pferd, der das Pferd behandeln soll. Das Pferd versperrt, nach der Behandlung, dem Tierarzt den Weg zurück zu seinem Auto. Dem Tierarzt ist es nicht möglich, den nächsten wartenden Kunden anzufahren, da er sein Auto nicht erreichen kann. Er bestellt sich ein Taxi.
Dieses Fallbeispiel wäre ein Vermögensschaden, dem kein Personen- oder Sachschaden voranging. Einem Dritten wird ein Schaden zugefügt (nämlich die Taxikosten), den die Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt.
Sie müssen zugeben, eine solche Geschichte trägt sich im wahren Leben normalerweise nicht zu.
Im beschriebenen Falle würden Sie wahrscheinlich sehr an der Kompetenz des Tierarztes zweifeln, der sich von einem Pferd in eine solche abwegige Situation bringen lässt. Man sollte meinen, er solle sich doch besser mit Kanarienvögeln umgeben, wenn ihm das Pferd eine derartige Angst einjagen kann.
Unser Tipp: Schmeißen Sie ihn raus! Hier hat jemand ganz klar „seinen Beruf verfehlt“.

Nach über zwei Jahrzehnten Berufserfahrung in dieser speziellen Branche ist mir aus der Praxis kein Beispiel eines Schadens bekannt, das alleinig durch ein Pferd verursachte Vermögensschäden betrifft.
Sämtliche Schadensfälle basierten auf Personen- bzw. Sachschäden und wurden entsprechend mit den hohen Deckungssummen abgerechnet.

Fazit:
Keine Angst bei den geringer erscheinenden Deckungssummen von Vermögensschäden, die nicht so hoch sind wie die Schäden für Personen- und Sachschäden, denn alle Vermögensschäden infolge Personen- oder Sachschäden (finanzielle Schäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens) werden in Zusammenhang mit den Personen- und/oder Sachschäden bis zur Höhe der Deckungssumme eben dieser übernommen.

Montag, 19. Januar 2009

ESI Auktion

Blicken Sie in die Zukunft….

… und sichern Sie sich auf der ESI Sportpferde Auktion einen
zuverlässigen Partner für den sportlichen Erfolg.

Pünktlich zum Start in die grüne Saison findet am 25.04.09 die VII. ESI Sportpferdeauktion statt. Bereits jetzt läuft die Auswahl der ca. 40 Aspiranten auf Hochtouren und wir legen dabei höchsten Wert auf gesunde, sportbereite, rittige, charakterfeste und dennoch gleichermaßen typvolle Pferde.

Um Ihren Ansprüchen gerecht zu werden reicht unser umfangreiches Auktionslot von talentierten Nachwuchspferden, über zuverlässige Amateurpferde bis hin zu fertigen Parcourspferden für den großen Sport.

Viele unserer jungen Auktioniken qualifizierten sich anschließend für das Bundeschampionat, wie beispielsweise Appearance mit Johnnes Ehning.
Zusätzlich zu Ihrem hervorragenden 4. Platz im Finale war sie die die erfolgreichste 5 jährige Springstute des Jahres 2008 Deutschlands. Auch Leoncaballo unter Amke Stromann als Seriensieger in Springpferdeprüfungen und Boy George derzeit international erfolgreich unter Alexandra van der Rest (USA) wurden einst über diese Auktion vermarktet. Der bei der
Hengststation Klatte stationierte Prämienhengst Chamberland von
Chambertin - Landadel wechselte auf der ESI Fohlenauktion 2006 den Besitzer, des weiteren fand auch Armitano von Armitage-Caretano einen neuen Besitzer.

Interessante Links zur Meldung:
AK Fahrzeuge GmbH
www.bei-pferdeversicherungen-sparen.de / HORSE-LIFE Versicherung
IV. ESI Fohlen Elite Auktion

Dienstag, 6. Januar 2009

Carabas zu Helgstrand

Gut gerüstet für die Zukunft: Andreas Helgstrand hat mit dem 10-jährigen Hengst Carabas seinen zukünftigen Partner für den großen Sport eingekauft.

Wie Andreas Helgstrand heute auf seiner Website (www.helgstranddressage.com) bekannt gibt, hat er den 10-jährigen Holsteiner Hengst Carabas von Anja Plönzekes Gestüt Tannenhof gekauft. Carabas war mit dem Tannenhof-Bereiter Oliver Luze (der das Gestüt Tannenhof zum Ende Dezember 2008 verlassen hat) Sieger im Finale des Medien Cups gewesen. Bei insgesamt 12 Starts auf Grand Prix-Level hatte sich der gekörte Hengst stets oberhalb der 70%-Marke präsentiert.

Mit Carabas soll Andreas Helgstrands Teilnahme bei der EM (2009 in Windsor), der nächsten WM (2010 in Kentucky) und womöglich gar den nächsten Olympischen Spielen (2012 inLondon) gesichert werden.

Quelle: equi-news

Freitag, 26. Dezember 2008

Beerbaum - Glück und Trauer

Am Montag, 22. Dezember um 17.08 Uhr war es nach einigem Warten endlich soweit: Cecilia Sophia Beerbaum kam zur Welt.
17 Tage nach dem errechneten Geburtstermin, gesund und munter und mit 4750 Gramm recht propper. Mutter Arundell und Tochter sind wohlauf, Vater Ludger Beerbaum stolz und sehr glücklich.

Die Familie Beerbaum erlebte die Vorweihnachtszeit in gedrückter Stimmung. Am Mittwoch, 17. Dezember starb der langjährige Förderer und Freund von Ludger Beerbaum, Dietrich Schulze, nach schwerer Krankheit.

Unerwartet starb in der Nacht zum Samstag, 21. Dezember auch Vater Horst Beerbaum nach langer und schwerer Krankheit.

Freude und Trauer liegen sehr dicht beieinander - der ganze Stall Berbaum wünscht allen Freunden, Förderern, Fans und Pferdeleuten ein Frohes Fest und ein gesundes Jahr 2009!


Quelle: www.ludger-beerbaum.de

Freitag, 19. Dezember 2008

Dietrich Schulze verstorben

Wedemark (fn-press). Nach langer und schwerer Krankheit ist Dietrich Schulze (Wedemark) am 17. Dezember im Alter von 68 Jahren verstorben. Dietrich Schulze, selbst lange Zeit im Sattel sowie als Züchter erfolgreich, förderte gemeinsam mit seiner Frau Madeleine Winter-Schulze (Wedemark) als großzügiger Mäzen über Jahrzehnte den deutschen Pferdesport und war so zumindest indirekt für den Gewinn zahlreicher Medaillen bei internationalen Championaten verantwortlich.

Dietrich Schulze, am 10. August 1940 geboren, begann erst als Erwachsener mit dem Pferdesport. Der frühere Turner wurde jedoch schnell ein erfolgreicher Reiter, speziell im Springsport. Als Ausbilder war Dietrich Schulze später im renommierten Berliner Reitverein Deutschlandhalle tätig. 1987 heiratete er Madeleine Winter-Schulze, eine der erfolgreichsten deutschen Spring- und Dressurreiterinnen der 60er bis 80er Jahre. 1994, das Ehepaar hatte sich eigentlich dazu entschlossen, die eigenen Pferde aus dem Sport zurück zu ziehen, entstand auf Vermittlung des damaligen Bundestrainers der Springreiter, Herbert Meyer (Lilienthal), die Zusammenarbeit mit Ludger Beerbaum (Riesenbeck). In den folgenden Jahren unterstütze das Ehepaar durch den Ankauf und die Bereitstellung von Spitzenpferden auch Isabell Werth (Rheinberg), Marco Kutscher (Riesenbeck), Bettina Hoy (Gatecombe/Großbritannien) und Ina Saalbach-Müller (Löbnitz). Darüber hinaus wurden durch das Ehepaar zahlreiche Förderprojekte im Pferdesport sowie im karitativen Bereich unterstützt. Auch als Züchter war Dietrich Schulze hoch erfolgreich. So stammen unter anderem Quincey, der 2005 mit Marco Kutscher im Sattel in Warendorf das Bundeschampionat der sechsjährigen Springpferde gewann und der mit Philip Weishaupt (Riesenbeck) international erfolgreiche Cockney, aus seiner Zucht. Gleiches gilt für die mit Markus Beerbaum (Thedinghausen) erfolgreichen Springpferde Franziska und Graf. Der deutsche Pferdesport verliert mit Dietrich Schulze einen der großartigsten Mäzene und Freunde.

Quelle: www.pferd-aktuell.de

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