Tierhüterrisiko Pferdehaftpflicht

Freitag, 20. Februar 2009

Tierhüterrisiko in der Pferdehaftpflichtversicherung

Nicht immer befindet sich ein Tier in der Hand des Eigentümers.
Das Pferd wird beispielsweise in Beritt gegeben, vorübergehend einem anderen Reiter überlassen oder einem Bekannten zur Pflege anertraut.
„Tierhüter ist derjenige, dem durch den Pferdehalter die selbstständige Gewalt und Aufsicht über das Tier übertragen worden ist.“
Dies ist also nicht allein der gewerblich tätige Reitstallbetreiber, dem die eingestellten Pensionspferde anvertraut worden sind; es kann sich hierbei durchaus auch um andere Personen handeln.
Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen Halter und Aufseher/Hüter, die keiner Form bedarf, also nicht schriftlich abgefasst sein muss. Die Vertragspartner müssen sich allerdings darüber einig sein, dass der Tierhüter die Verantwortung für das Tier tragen soll.

Das Tierhüterrisiko ist bei jeder Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert, meint: Durch die Pferdehaftpflichtversicherung werden leider oftmals nur Schäden übernommen, die Dritten durch das Tier zugefügt worden sind, nicht zwingend und automatisch dagegen die Schäden an dem Tierhüter selbst. Ausgeschlossen sind somit leider oftmals auch Personen, die etwa die zeitweise Pflege und/oder das „Hüten“ des Tieres übernommen haben.
Bei dem Punkt: „Haftpflichtansprüche des Tierhüters, wenn dieser selbst durch das zu beaufsichtigende Pferd einen Schaden erleidet“ gilt es daher aufzupassen, denn dort unterscheiden sich die Versicherer in ihrem Deckungsumfang.

Es ist oftmals nicht bekannt, dass der Tierhüter bzw. dessen Krankenkasse Schadenersatz vom Pferdehalter verlangen kann, wenn das Pferd dem Tierhüter selbst einen Schaden zugefügt hat.

Vor eben diesen Ansprüchen kann und sollte sich der Pferdehalter mit einem entsprechenden Deckungseinschluss in der Pferdehaftpflichtversicherung schützen (der nächste Urlaub oder eine Krankheit kommt bestimmt und man vertraut, damit verbunden, sein Pferd auch oft einer fremden Person an).

Bei der Auswahl des Versicherungsschutzes zur Pferdehaftpflichtversicherung sollte man also darauf achten, dass neben dem normalen Tierhüterrisiko auch die Schäden an eben diesem Tierhüter abgesichert sind, den dieser durch das zu beaufsichtigende Pferd erleiden kann.

Es gilt somit den eventuell schon bestehenden Versicherungsvertrag dahingehend zu prüfen, dieses Risiko gegebenenfalls einschließen zu lassen, oder – und das macht es einfacher- sich gleich einen Versicherer zu suchen, der ohne „wenn und aber“ dieses als mitversichertes Risiko klar ausdrückt.

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