Schulpferdehaftpflicht und Reitlehrerhaftpflicht
Als "Reitlehrer"gilt jeder Mensch, der einem Reitschüler Kommandos erteilt und das unabhängig davon, ob er von seinem Reitschüler Geld für die Reitstunde erhält (also auch wenn es sich um einen Freundschaftsdienst handelt).
Während der Reitstunde untersteht der Reitschüler immer der Aufsichtspflicht der Person, die die Anweisungen gibt.
Der „Reitlehrer“ haftet persönlich und in unbegrenzter Höhe für Schäden, die der Reitschüler etwa durch ein zu hoch gebautes Hindernis, ein falsches Kommando oder ähnliches erleidet.
Aus diesem Grund sollte kein Reitlehrer ohne Reitlehrerhaftpflichtversicherung unterrichten.
Gute Versicherer bieten im Zuge der Reitlehrerhaftpflicht /Bereiterhaftpflicht einen möglichen Einschluss von „Schäden an Berittpferden“ an; beim Beritt von Pferden kein unwesentlicher Punkt um vor Schadenersatzansprüchen der Besitzer geschützt zu sein.
Vielen ist nicht bekannt, dass durch die abgeschlossene Reitlehrerhaftpflichtversicherung die Schäden, die durch das Pferd verursacht werden nicht mitversichert sind. Daher sollten Pferde, welche als Schulpferd dienen, über eine Schulpferdehaftpflichtversicherung versichert werden. Diese übernimmt, neben den versicherten Risiken der privaten Pferdehaftpflichtversicherung auch Schäden an verunglückten Reitern.
Wird eine Schulpferdehaftpflicht abgeschlossen ist die private Pferdehaftpflicht nicht mehr nötig.
Der Prämienunterschied beträgt derzeit nur € 11,90 pro Jahr.
Das sollte Ihnen Ihre Sicherheit wert sein!
Während der Reitstunde untersteht der Reitschüler immer der Aufsichtspflicht der Person, die die Anweisungen gibt.
Der „Reitlehrer“ haftet persönlich und in unbegrenzter Höhe für Schäden, die der Reitschüler etwa durch ein zu hoch gebautes Hindernis, ein falsches Kommando oder ähnliches erleidet.
Aus diesem Grund sollte kein Reitlehrer ohne Reitlehrerhaftpflichtversicherung unterrichten.
Gute Versicherer bieten im Zuge der Reitlehrerhaftpflicht /Bereiterhaftpflicht einen möglichen Einschluss von „Schäden an Berittpferden“ an; beim Beritt von Pferden kein unwesentlicher Punkt um vor Schadenersatzansprüchen der Besitzer geschützt zu sein.
Vielen ist nicht bekannt, dass durch die abgeschlossene Reitlehrerhaftpflichtversicherung die Schäden, die durch das Pferd verursacht werden nicht mitversichert sind. Daher sollten Pferde, welche als Schulpferd dienen, über eine Schulpferdehaftpflichtversicherung versichert werden. Diese übernimmt, neben den versicherten Risiken der privaten Pferdehaftpflichtversicherung auch Schäden an verunglückten Reitern.
Wird eine Schulpferdehaftpflicht abgeschlossen ist die private Pferdehaftpflicht nicht mehr nötig.
Der Prämienunterschied beträgt derzeit nur € 11,90 pro Jahr.
Das sollte Ihnen Ihre Sicherheit wert sein!
Horse-Life - 17. Nov, 16:32