Versicherungsvertragsgesetz 2008 (VVG 2008) - Kündbarkeit von Verträgen
Mit der VVG Reform wurden Vertragslaufzeiten von Versicherungsverträgen folgendermaßen geändert:
Neuverträge:
Versicherungsverträge, die ab dem 01.01.08 geschlossen wurden, haben eine maximale Vertragsbindung von drei Jahren.
Diese Regelung ist absolut unabhängig davon, ob die Vertragslaufzeit möglicherweise fünf oder zehn Jahre beträgt, die Bindung an den Vertrag beträgt definitiv drei Jahre.
Für den Tierhalter bedeutet das, er kann beispielsweise problemlos eine Pferde-OP-Versicherung oder Pferdekrankenversicherung bei der Uelzener mit einem 10-Jahres-Vertrag abschließen und hier in den Genuss der damit gekoppelten Prämienvergünstigung kommen, denn er kann nach drei Jahren kündigen.
Altverträge:
Versicherungsverträge, die vor dem 01.01.08 abgeschlossen wurden, werden als Altverträge bezeichnet. Altverträge sind derzeit noch mit einer Bindefrist von maximal 5 Jahren gekoppelt.
Das ändert sich 01.01.09, dann werden auch diese Altverträge drei Jahre nach dem Abschluss kündbar sein.
Zur Überprüfung sollte der Versicherungsnehmer auf seiner Police also nachsehen, wann der Vertrag abgeschlossen wurde.
Drei Jahre danach kann der Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfreist gekündigt werden und das unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Neuverträge:
Versicherungsverträge, die ab dem 01.01.08 geschlossen wurden, haben eine maximale Vertragsbindung von drei Jahren.
Diese Regelung ist absolut unabhängig davon, ob die Vertragslaufzeit möglicherweise fünf oder zehn Jahre beträgt, die Bindung an den Vertrag beträgt definitiv drei Jahre.
Für den Tierhalter bedeutet das, er kann beispielsweise problemlos eine Pferde-OP-Versicherung oder Pferdekrankenversicherung bei der Uelzener mit einem 10-Jahres-Vertrag abschließen und hier in den Genuss der damit gekoppelten Prämienvergünstigung kommen, denn er kann nach drei Jahren kündigen.
Altverträge:
Versicherungsverträge, die vor dem 01.01.08 abgeschlossen wurden, werden als Altverträge bezeichnet. Altverträge sind derzeit noch mit einer Bindefrist von maximal 5 Jahren gekoppelt.
Das ändert sich 01.01.09, dann werden auch diese Altverträge drei Jahre nach dem Abschluss kündbar sein.
Zur Überprüfung sollte der Versicherungsnehmer auf seiner Police also nachsehen, wann der Vertrag abgeschlossen wurde.
Drei Jahre danach kann der Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfreist gekündigt werden und das unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Horse-Life - 17. Nov, 16:14