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Montag, 17. November 2008

Pferdeanhänger - Haftungsfrage

Nicht nur der Pferdetransporter sollte versichert werden, die Versicherung für den Pferdeanhänger kann auch notwendig sein, denn wer seinen Anhänger verleiht, kann bei einem Unfall zur Kasse gebeten werden.
Nachdem es in den letzten Jahrzehnten häufig zu Unfällen von Zugfahrzeugen und Anhängern gekommen war, wurde mit Wirkung ab dem 01.08.02 eine Gesetzeslücke durch eine Änderung im Straßenverkehrsgesetz (§ 7 STVG) geschlossen.
Durch dieses Gesetz wurde auch der Halter des Anhängers zur Haftung herangezogen und haftet noch vor dem Fahrer des Zugfahrzeuges.
Überlegen Sie also künftig genau, ob Sie Ihren Anhänger verleihen.

Schutz bietet hier die Pferdeanhänger-Versicherung

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