Mittwoch, 26. November 2008

Pferdelebensversicherungen im Vergleich - Hierauf sollten Sie vor Vertragsabschluss achten!

Die Pferdelebensversicherung erstattet den Wert Ihres Pferdes bei Tod, Nottötung oder Sportuntauglichkeit.
Im Schadensfall wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme fällig, der Ihnen die weitere Ausübung Ihres Hobbys sichert.
Vor einem möglichen Verlust des Pferdes kann Sie natürlich auch die Pferdelebensversicherung nicht schützen; dennoch stellt der Tod oder die Sportuntauglichkeit einen erheblichen finanziellen Schaden dar, den es abzusichern gilt.

Die landläufige Meinung zu Pferdelebensversicherungen ist häufig, dass sich diese nur bei sehr hochwertigen Pferden lohnen würden.
Dieses ist nicht richtig, denn für den einen Pferdebesitzer bedeutet ein Verlust von einem Pferd im Wert von € 5.000,- schon das Ende des Reitsports, für den anderen Besitzer ist der Verlust von € 500.000,- ein herber Schlag.
Man kann hier kein Pauschalurteil fällen.
Weiterhin wird gerne behauptet, Pferdelebensversicherungen kosten immer 10% der Versicherungssumme und man würde das Pferd nach einigen Jahren "noch einmal bezahlt haben".
Dem ist heutzutage nicht mehr so. Es gibt durchaus Versicherer, die deutlich günstiger sind und darüber hinaus noch diverse Vorteile bieten.

Gute Pferdelebensversicherungen müssen nicht teuer sein!

Die Angebote der verschiedenen Versicherer sind sehr unterschiedlich und ein genauer Vergleich lohnt sich.

Betrachten wir einmal einige -nicht unwichtige- Details:

Versicherungssumme:
Die Versicherungssumme der Pferdelebensversicherung soll dem Marktwert des Pferdes entsprechen und ist abhängig vom Alter, den Erfolgen, der Ausbildung und der Abstammung des Pferdes.
Viele Versicherer zahlen die Versicherungssumme nicht zu 100% aus. Es gilt ein Selbstbehalt als vereinbart, der oftmals 20% beträgt. Die Auszahlungssumme beträgt somit 80%.
Bei manchen Versicherern werden auch nach erreichen einer bestimmten Altergrenze (meist dem neunten Lebensjahr des Pferdes) nur noch 70% ausgezahlt.
Dagegen gibt es Versicherer, die 100% und somit den eigentlichen Wert Ihres Pferdes auszahlen (auch wenn die Pferde älter als neun Jahre sind).
Es muss außerdem darauf hingewiesen werden, dass manche Versicherer bei Versicherungssummen über € 25.000,- generell nur 70% auszahlen. Andere Anbieter leisten auch hier im Schadensfall 100%.
Informieren Sie sich genau!

Deckungsumfang:
Der Bedarf eines jeden Kunden an den Deckungsumfang der Pferdelebensversicherung ist unterschiedlich.
Für den einen Versicherungsnehmer reicht eine Basisabdeckung des Risikos, die den Tod oder die Nottötung durch alle Risiken inklusive Transport und Diebstahl absichern sollte, der andere Kunde wünscht über die Grunddeckung hinaus eine Absicherung der Sportuntauglichkeit oder der Deckuntauglichkeit.
Spezialisierte Versicherer bieten hier unterschiedliche Varianten.

Wartezeiten:
Nach Eingang der Unterlagen beim Versicherer werden diese bearbeitet und es wird die Versicherungspolice erstellt. Das Kleingedruckte in den Vertragsbedingungen zeigt dem Versicherungsnehmer dann schnell auf, dass es eine Wartezeit gibt, während dieser der Versicherungsschutz ganz oder teilweise nicht gegeben ist.
Auch hier gibt es Versicherer, die den kompletten Versicherungsschutz ab dem ersten Tag gewähren.
Ein Vergleich vor Vertragsabschluss kann sich für Sie auszahlen!

Höchsteintrittsalter:
Auch hier gibt es viele Abweichungen der Versicherer. Während die einen Versicherer die Pferde nur aufnehmen, wenn sie jünger als 11 Jahre sind, nehmen andere Versicherer auch Pferde auf, welche jünger als 15 Jahre sind.

Staffelprämien:
Die meisten Versicherer haben Staffelprämien. Der Versicherungsnehmer versichert also beispielsweise ein Pferd mit einer Versicherungssumme von € 5.000,- für eine prozentuale Nettoprämie von ca. 7% der Versicherungssumme. Würde dieser Versicherungsnehmer ein Pferd mit dem Wert von € 10.000,- versichern wollen, würden ihm schon weit über 9% berechnet werden.
Auch hier gibt es Versicherer, die ohne diese unübersichtlichen Staffelprämien arbeiten. Die Prämienprozentsätze bleiben konstant, egal bei welcher Versicherungssumme.
Sie merken, Pferdelebensversicherungen können günstig oder sehr teuer sein.
Lassen Sie sich nicht von Jungtierrabatten blenden, denn auch Ihr Pferd wird einmal älter.
Fallen Sie nicht auf Lockangebote bei geringen Versicherungssummen herein, denn durch gute Ausbildung und die Unterhaltskosten werden Sie die Versicherungssumme erhöhen wollen und unter Umständen erhöht sich dann auch der Prämienprozentsatz.
Prüfen Sie also die Angebote des Marktes ganz genau!

24-Stunden-Notruf:
Achten Sie vor Vertragsabschluss auf einen Notrufservice rund um die Uhr. Laut Versicherungsbedingungen müssen Sie den Versicherer vor der Nottötung eines Pferdes informieren und dessen Zustimmung einholen.
Nichts kann in solchen Fällen schlimmer sein, als eine Bandansage weil vielleicht gerade mal Wochenende ist oder kein Entscheidungsbevollmächtigter erreichbar ist.
Sie brauchen eine Zustimmung und diese innerhalb von Minuten, denn Ihr Pferd soll sich nicht unnnötig quälen müssen.
Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss genauestens aufklären!

Kostenbeihilfe des Versicherers im Schadensfall:
Es gibt Anbieter, die Ihnen bei lebensrettenden Operationen eine Kostenübernahme der anfallenden OP-Kosten bieten. Dieses ist ein zusätzlicher Bonus.

Anzeigepflicht gegenüber dem Versicherer:
Jede erhebliche Störung im Allgemeinbefinden des Pferdes die es erforderlich macht, einen Tierarzt zuzuziehen, Lahmheit oder sonstige Anzeichen einer Erkrankung, Unfälle, der Tod, Seuchen oder Seuchenverdacht oder Abhandenkommen sollten dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden. Diese Anzeigepflicht gehört generell zu den Versicherungsbedingungen der Pferdelebensversicherung.
Unser Tipp: Speichern Sie sich sicherheitshalber die Telefonnummer Ihres Ansprechpartners im Schadensfall in Ihr Handy ein; so brauchen Sie auch im Notfall nicht erst suchen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Abschluss?
Versichern Sie Ihr Pferd möglichst, sobald es sich in Ihrem Besitz befindet. Wenn Sie ein neues Pferd kaufen, werden Sie sicherlich eine Ankaufsuntersuchung durchführen lassen. Diese Untersuchungsart wird auch zum Abschluss einer Pferdelebensversicherung gefordert. Sie sparen also den erneuten Aufwand und die erneuten Kosten, wenn Sie die Lebensversicherung für Ihr Pferd gleich - in Verbindung mit dem Kauf - abschließen.
Pferde die bereits schwer erkrankt sind, können nicht mehr in die Versicherung aufgenommen werden. Versichern Sie Ihr Tier deshalb jetzt, wo es gesund ist.
Wenn Ihr Pferd bereits einmal operiert werden musste, bedeutet dies nicht eine grundsätzliche Absage für die Aufnahme in die Versicherung. Oft können bestimmte Vorerkrankungen auch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden und das restliche Risiko bleibt abgesichert.

Prüfen Sie die unterschiedlichen Anbieter sehr genau und betrachten Sie die oben angegebenen Unterschiede hinreichend, bevor Sie sich für oder gegen einen Versicherer entscheiden.

Geben Sie den Versicherungsschutz in professionelle Hände und vertrauen Sie Ihr Pferd nur Experten für Pferdeversicherungen an.

Christine W. - Stimmen zum Urteil

Landgericht Kiel verurteilt Christine W.
von Dennis Peiler


Kiel (fn-press). Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung sowie ein dreijähriges Pferdehaltungsverbot - so lautet das Urteil des Landgerichts Kiel gegen die ehemalige Weltcup-Dressureiterin Christine W.. Der 60-Jährigen, die wegen Tierquälerei angezeigt war, wurde zudem für die Dauer von drei Jahren auch der berufsmäßige Umgang mit Pferden verboten und sie muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Das Urteil wurde von der Angeklagten akzeptiert und ist somit rechtskräftig. Etwas überraschend fiel die Entscheidung am Dienstag, 25. November, dem dritten Tag von ursprünglich sieben angesetzten Verhandlungstagen.

In dem jetzt abgeschlossenen Verfahren war es um Vorkommnisse auf Reitanlagen in Norderstedt und Halstenbek im Zeitraum von 2006 bis 2007 gegangen. Christine W. wurde von mehreren Reitern angezeigt, die ihre brutalen Trainingmethoden dokumentierten. Auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hatte auf die Vorfälle reagiert, ein Ausschlussverfahren bei den Persönlichen Mitgliedern der FN eingeleitet und Antrag auf Strafverfolgung wegen des Verdachts auf Tierquälerei gestellt.

Stimmen zum Urteil gegen Christine W.:

FN-Generalsekretär Dr. Hanfried Haring (Warendorf): "Das Urteil hat eine Signalwirkung! Hier wurde in aller Deutlichkeit gesagt, dass man sogar ins Gefängnis kommen kann, wenn man ein Pferd derart behandelt. Das war reine Tierquälerei. Wie Ausbildung von Pferden richtig auszusehen hat, ist in unseren Richtlinien für Reiten und Fahren festgelegt."

DOKR-Dressurausschussvorsitzender Ferdi-Jörgen Wassermeyer (Ennepetal): "Ich bin froh, dass Frau W. verurteilt und damit ein klares Zeichen gesetzt wurde, dass so mit Pferden nicht umgegangen werden kann. Ich spreche hier auch im Namen des DOKR-Dressurausschusses und der Kaderreiter, wenn ich sage, dass dies nichts mit der Ausbildung eines Pferdes zu tun hat."

Quelle: www.pferd-aktuell.de

Christine W. - Verurteilt

Verurteilt - Christine W. erhält ein Jahr und neun Monate auf Bewährung
Das Landgericht in Kiel hat heute überraschend das Urteil gegen die wegen Tierquälerei angezeigte ehemalige Weltcup-Reiterin Christine W. gesprochen. Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung erhielt die Dressurreiterin, außerdem wurde ein dreijähriges Tierhaltungsverbot ausgesprochen. Ebenso lange ist der 60-Jährigen der berufsmäßige Umgang mit Pferden verboten. Einzige Ausnahme: Handeln darf die Weltcupfinalistin auch weiterhin. Des weiteren muss sie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Wie diese genau aussehen sollen, hat das Gericht noch nicht mitgeteilt. Im Anschluss an die Urteilsverkündung akzeptierte die Angeklagte das Urteil, das somit rechtskräftig ist. Am frühen Nachmittag hatte sie die Taten gestanden.
In dem jetzt abgeschlossenen Verfahren war es um Vorkommnisse auf dem Hof Immenhorst in Norderstedt im Winter 2006 und Frühjahr 2007 sowie auf dem Brander Hof in Halstenbek im Sommer 2007 gegangen. Mehrere Reiter, die auf der Anlage ihre Pferde stehen hatten, hatten die brutalen Trainingsmethoden im Sommer 2007 angezeigt. Um das Ausmaß der tierquälerischen Trainingseinheiten zu dokumentieren, war u.a. ein Video gedreht und den Ermittlungsbehörden vorgelegt worden (ST.GEORG berichtete). Auch das Verfahren, das letztes Jahr vor dem Amtsgericht Plön wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz auf dem Gut Nehmten stattgefunden hatte, und gegen das Christine W. in Berufung gegangen war, wurde mit dem heutigen Urteilsspruch abgeschlossen. Die Beschuldigte hatte den Revisionsantrag zurückgezogen.

Plötzliches Geständnis

Die überraschende Wende nahm das Kieler Verfahren am heutigen dritten von ursprünglich sieben geplanten Verhandlungstagen. Nach der Prozesseröffnung am Dienstag vergangener Woche und dem zweiten Verhandlungstag am Donnerstag, wurden heute morgen zwei weitere Zeugen gehört. Ihre Aussagen deckten sich im Wesentlichen mit dem, was andere vor ihnen zu Protokoll gegeben hatten: Enges Ausbinden, Longieren auf engstem Radius, Peitschenschläge auf den gesamten Körper, auch auf Hals und Gesicht, übermäßiger Sporeneinsatz, reißende Zügelhilfen.
In der Mittagspause hatten die Prozessbeteiligten eine Absprache getroffen. Christine W. würde die Taten gestehen. In der Urteilsverkündung des Richters wurde deutlich, dass dies das Urteil gemildert hat: „Sie taten gut daran, heute mit uns das Gespräch zu suchen, Frau Wels“, sagte der vorsitzende Richter. Wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in zehn Fällen wurde die Dressurreiterin schuldig gesprochen. Drei Jahre sieht das Gesetz als Höchststrafe vor, wenn jemand Wirbeltieren aus Rohheit erhebliche Schmerzen, Leiden oder länger anhaltende, sich wiederholende Schmerzen oder Leiden zufügt. Ein Jahr und neun Monate lautete der Urteilsspruch – auf Bewährung, weil außer einem dreimonatigen Fahrverbot wegen Trunkenheit am Steuer nichts gegen Christine W. vorgelegen habe, sagte der Richter. Gleichzeitig betonte er, dass die Bewährungsdauer auf vier Jahre festgelegt wurde.
Zuvor hatten die beiden Gutachter, Prof. Dr. Peter Stadler und Olympiasieger Thies Kaspareit, Leiter der Akademie des Pferdes bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), ihre Standpunkte dargestellt. Tiermediziner Stadler hatte das Schmerzempfinden der Pferde im Fokus, Kaspareit betonte, dass die berichteten und auf dem Video zu sehenden Ausbildungsmethoden in keinster Weise mit den in den "Richtlinien für Reiten und Fahren" formulierten Grundsätzen in Einklang zu bringen seien. Einer der zentralen Punkte in dem Regelwerk besagt, dass Trainingseinheiten systematisch und für das Pferd nachvollziehbar sein müssen. Auf die Gutachterworte hob auch der Richter in der Urteilsbegründung ab und bemängelte u.a. fehlende Lösungs- und Erholungsphasen. „Ein Pferd weiß nicht, was los ist, wenn es gleich bestraft wird, so etwas kann man nicht machen“. Ferner appellierte er an die Verurteilte, dass sie sich der besonderen Bedingungen des Prozesses, vor allem das große öffentliche Interesse, zu vergegenwärtigen.

"unter scharfer Beobachtung der Öffentlichkeit"

Das große mediale Interesse – die Verteidiger hatten zum Prozessauftakt von „Dienstleistungsenthüllern“ und „vermeintlich investigativem Journalismus“ gesprochen – würde zur Folge haben, dass die Reiterin fortan unter „scharfer Beobachtung der Öffentlichkeit“ stünde. An W. gewandt mahnte der Richter: „Viele Leute werden ihnen auf die Finger gucken. Ändern Sie Ihr Verhalten, wenn Sie mit Pferden umgehen, sonst müssen sie Ihre Strafe verbüßen.“ Selbst wenn es nur zu kleineren Auffälligkeiten käme, gab der Richter zu Bedenken: „Das kriegen wir mit!“
Unterm Strich bleibt die Frage, wie das Tierumgangsverbot zu bewerten ist. Nach dem Plöner Verfahren, war auf Antrag der Verteidigung dieses Verbot in ein berufsmäßiges Umgangsverbot abgewandelt worden. Im heutigen Urteil ist von einem Tierhaltungsverbot die Rede, trotzdem wird der berufsmäßige Umgang gesondert verboten und der Handel ausdrücklich erlaubt. Zu einer Stellungnahme, ob das Tierhaltungsverbot auch privates Reiten einschließt, war nach der Urteilsverkündung niemand bereit.

Quelle: St. Georg

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